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Code of Conduct


GET YOUR OFFICE

Sulzbach / Saar 13.April 2025

Vorwort


 Ein Unternehmen kann heute nur dann erfolgreich sein, wenn es sich auf drei Ebenen bewährt:

•    wirtschaftlich

•    sozial und

•    ökologisch.

Diese Überzeugung hat bei uns eine lange Tradition.

Erste „Verhaltensregeln“ sind daher auch seit längerem in unserer Betriebsordnung enthalten. Durch die Teilnahme an der Beratung bzw. Prüfung der CSR / ISO26000 in 2014 wurde jedoch klar, dass wir den vorliegenden Code ofConductbenötigt hatten um entschiedener diese Ziele verfolgen zu können. Hierin sind unsere Maßstäbe und Werte für ethische Geschäftspraktiken und gutes unternehmerisches Verhalten festgelegt. Sie bilden eine klare Stellungnahme.

In einem CSR Workshop wurdenallen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern die Bedeutung und der Inhalt eines CodeofConductnähergebracht und dessen Inhalte vermittelt. Eine umfangreiche Beschreibung des Code ofConduct findet sich darüber hinaus nochmal auf den folgenden Seiten.Des Weiteren haben wir im CSR Workshop vereinbart, dass alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die Möglichkeit haben sollen sich, nach Bedarf, an den unterschiedlichen CSR Schulungen auch weiterhin anmelden zu können.

Die Reaktionen auf den Code ofConduct waren durchweg positiv.

Die vorliegende Version des Code ofConduct wurde um Verhaltensregeln zum Datenschutz ergänzt und enthält die Grundregeln, welche weiterhin sowohl allgemeinüblich als auch getyourofficespezifisch sind. Weitreichendere Verhaltensregeln finden sich in unserer Betriebsordnung auf die hier explizit hingewiesen wird.

Der Code ofConduct ist für jeden Mitarbeiter*innen verbindlich. Wir wollen, dass sich getyourofficeMitarbeiter*innen ethischen Geschäftspraktiken, fairem Verhalten und der uneingeschränkten Einhaltung aller Gesetze verpflichtet fühlen.

Dies ist und bleibt Voraussetzung für unseren heutigen und zukünftigen Erfolg

DIE GRUNDLEGENDEN VERHALTENSREGELN


1 Fairer Wettbewerb

Das Kartellrecht bezweckt die Sicherung und Aufrechterhaltung eines freien und unverfälschten Wettbewerbs im Interesse aller Marktteilnehmer. Kartellrechtliche Gebote und Verbote betreffen insbesondere:

​•  das Verbot von Absprachen zwischen Wettbewerbern über Preise, Gebietsaufteilungen, Kundengruppen oder Produktionsmengen,

​•  das Verbot gegen den unlauteren Wettbewerb. Danach sollen Mitbewerber, Verbraucher und sonstige Marktteilnehmer vor unlauteren geschäftlichen Handlungen geschützt werden und dabei dem Interesse der Allgemeinheit an unverfälschtem Wettbewerb Rechnung getragen werden. 

​•    § 4 UWG

           unsachliche Beeinflussung

           Ausnutzung der geschäftlichen Unerfahrenheit oder einer Zwangslage, Angstwerbung

           Verkaufsförderung durch Gewinnspiele

           getarnte Werbung (so genannte Schleichwerbung)

           Herabsetzung des Konkurrenten (so genannte Anschwärzung)

           ergänzender wettbewerbsrechtlicher Leistungsschutz

           Rechtsbruch

​• ​§ 5 UWG

  ​irreführende Werbung

​•                § 6 UWG

​ vergleichende Werbung

​•                § 7 UWG

unzumutbare Belästigung (unaufgeforderte Telefonwerbung, unangeforderte Newsletter, Spam-E-Mail etc.)2. Verbot von Korruption und Vorteilsgewährung

 

Korruption und Vorteilsgewährung – egal in welcher Form – wird bei GYO nicht geduldet. Im Zusammenhang mit unserer geschäftlichen Tätigkeit dürfen keine persönlichen Vorteile gefordert, angenommen, angeboten oder gewährt werden. Sofern ein Mitarbeiter mit einem entsprechenden Angebot oder Verlangen konfrontiert wird, muss er dies umgehend seinem Vorgesetzten melden.

Geschenke und Einladungen dürfen grundsätzlich nicht verteilt oder angenommen werden. Ausnahmen gelten nur bei allgemein üblichen Gelegenheits- oder Werbegeschenken und bei Geschenken, die der Sitte und Höflichkeit in einem Land entsprechen. Gleiches gilt für Einladungen. Zweifelsfälle sind mit dem Vorgesetzten zu klären.

 

2 Datenschutz

Der Schutz der personenbezogenen Daten unserer Kunden und Mitarbeiter*innen sowie die Achtung nationaler wie internationaler Datenschutzregelungen ist für uns selbstverständlich. Wir richten unsere Sicherheitsstandards und unser Handeln bereits seit 2013 darauf aus, personenbezogene Daten vor dem Zugriff und dem unrechtmäßigen Gebrauch durch Unbefugte zu schützen. Auch unsere Geschäftspartner wurden seit 2013 entsprechend zum sorgsamen Umgang mit solchen Daten verpflichtet.

Die GYO hält sich dementsprechend seit deren Bestehen an die Richtlinien der Datenschutz-grundverordnung.

3 Sicherheit und Umweltverantwortung

Die Vermeidung und sichere Beherrschung von Gefahren für Mensch und Natur ist ein wesentlicher Bestandteil verantwortungsbewussten Handelns. Dies gilt für alle Bereiche unseres Unternehmens. Die Abwägung zwischen Kosten und Sicherheit muss immer zugunsten der Sicherheit ausfallen.

Unabdingbar ist die Einhaltung aller Sicherheitsvorschriften, gleichgültig ob sie vom Gesetz vorgegeben, von den zuständigen Behörden erlassen oder in Unternehmensrichtlinien geregelt sind. Im eigenen Interesse, aber auch im Interesse der Kollegen und des ganzen Unternehmens, sind die Sicherheitsvorschriften stets und konsequent anzuwenden.

Jeder ist für die Sicherheit in seinem Arbeitsumfeld mitverantwortlich. Alle Mitarbeiter werden diesbezüglich gründlich geschult und eingewiesen.

Umweltbewusstes Handeln ist für uns ethische und unternehmerische Pflicht. Wir leisten damit einen Beitrag zum Erhalt der natürlichen Ressourcen, der Artenvielfalt sowie zum Schutz unseres Klimas auch für zukünftige Generationen und sichern so unsere eigene Wirtschaftlichkeit und Wettbewerbsfähigkeit langfristig. Die Einhaltung der jeweils geltenden umweltrechtlichen Vorschriften ist hierfür Grundbedingung. Umweltbezogene Aspekte werden bei jeder unternehmerischen Entscheidung berücksichtigt.

Wir verhalten uns mit unserer Geschäftstätigkeit und an unseren Standort so, dass Umwelt-beeinträchtigungen vermieden und auf das geringstmögliche Maß reduziert werden.

Jeder von uns ist zu umweltbewusstem Handeln aufgefordert. Damit wir hierzu dauerhaft in der Lage sind, bieten wir Fortbildungsmaßnahmen an.

Nachhaltigen Konsum fördern wir durch gezielte Produktauswahl und ein umfangreiches Informations-angebot an unsere Kunden.

4 Soziale Verantwortung​​

Die Beachtung der Menschenrechte und der fundamentalen Sozialstandards ist Grundsatz jedes menschlichen Zusammenlebens. Arbeitsbedingungen, die solche Rechte und Standards verletzen, widersprechen diesem Grundsatz. Das gilt innerhalb unseres Unternehmens ebenso wie in der Zusammenarbeit mit Geschäftspartnern. Jeder Mitarbeiter trägt in seinem Zuständigkeits- und Einflussbereich Verantwortung dafür, dass die Menschenrechte und fundamentalen Sozialstandards nicht verletzt werden.

 

5 Verbot der Diskriminierung

Alle Mitarbeiter*innen haben das Recht auf faire, höfliche und respektvolle Behandlung durch Vorgesetzte und Kollege*innnen.

Niemand darf wegen seiner Rasse, Hautfarbe, Nationalität, Abstammung, Geschlecht, seines Glaubens oder seiner Weltanschauung, seiner politischen Einstellung, seines Alters, seiner körperlichen Konstitution, seiner sexuellen Orientierung, seines Aussehens oder sonstiger persönlicher Eigenschaften diskriminiert, das heißt ohne sachlichen Grund benachteiligt werden.

Wir alle sind verpflichtet, die persönliche Würde und Sphäre anderer Mitarbeiter*innen zu achten. Belästigungen und jede Form unerwünschter körperlicher Kontakte sind verboten.


6 Insiderinformationen

Die Ausnutzung einer Insiderinformation zur – direkten oder indirekten – Erlangung eines persönlichen Vorteils, sowie die unbefugte Weitergabe von solchen Informationen ist untersagt.

Mitarbeiter*innnen, die über Insiderinformationen über QBO, über deren Kunden, Geschäftspartner oder über andere Unternehmen verfügen, dürfen diese Insiderinformation weder nutzen noch diese Informationen an Dritte weitergeben. Dies gilt so lange, bis die Informationen nicht mehr relevant sind oder öffentlich bekannt gegeben wurden.

 

7 Schutz von Firmeneigentum und Geschäftsgeheimnissen

Das Eigentum von GYO darf nur für geschäftliche Zwecke genutzt werden. Als Treuhänder ist jeder von uns verpflichtet, es vor Verlust, Beschädigung oder Diebstahl zu schützen. Auch Büro- und Arbeitsmaterial, Patent- und Markenrechte, Warenmuster und GYO-Produkte sind Firmeneigentum.

Geschäftsgeheimnisse und andere sensible Informationen sind vertraulich zu behandeln und vor Kenntnisnahme dazu nicht befugter Personen zu schützen. Mitarbeiter, die Zugang zu Geschäftsgeheimnissen und vertraulichen Informationen haben, dürfen diese nicht an Dritte weitergeben (dazu zählen auch Familienangehörige und Freunde) oder sie zu anderen als dienstlichen Zwecken verwenden.

 

8 Schutz geistigen Eigentums

Jeder von uns ist dafür verantwortlich und muss alles Notwendige unternehmen, um das bei GYO vorhandene geistige Eigentum wie z. B. Patente, Warenzeichen, Marken oder Know-how vor Angriffen oder Verlust zu schützen. Hierzu gehört auch, Verhaltensweisen zu unterlassen, die das Ansehen und den Wert insbesondere der Marke „get your office“ beeinträchtigen können. Das geistige Eigentum anderer ist von uns zu respektieren.

 

9 Vermeidung von Interessenkonflikten – private Betätigung

Jeder von uns muss die beabsichtigte Annahme eines Mandats in einem anderen Unternehmen, die Aufnahme einer entgeltlichen Nebentätigkeit oder die Absicht einer aktiven unternehmerischen Betätigung seinem Vorgesetzten oder dem zuständigen Personalbereich mitteilen. Dies gilt insbesondere für die Übernahme von Funktionen in einem oder für ein Unternehmen, mit dem das Unternehmen in Geschäftsbeziehung oder im Wettbewerb steht oder stehen könnte sowie für Kapital- und Gewinnbeteiligungen in einem solchen Unternehmen.

Interessenkonflikte zwischen den dienstlichen Aufgaben eines Mitarbeiters und seinen persönlichen Interessen sind zu vermeiden. Auch im privaten Umfeld sollten Verhaltensweisen vermieden werden, die die Interessen von GYO beeinträchtigen können. Bei privaten Meinungsäußerungen in der Öffentlichkeit sollten sich Mitarbeiter nicht auf ihre Funktion im Unternehmen berufen.

Auch zwischen GYO und verbundenen Unternehmen kann es zu unzulässigen Interessenkonflikten kommen. Um dies zu vermeiden, müssen alle Absprachen und Verträge mit verbundenen Unternehmen so gestaltet werden, als würden sie mit einem unabhängigen Dritten vereinbart. 

 

10 Gesetzesgemäße, lückenlose und wahrheitsgemäße Buchführung

Die Verwendung von Vermögenswerten oder Geldmitteln von GYO sowie die Durchführung von Geschäften sind nur dann zulässig, wenn die jeweiligen Vorgänge ordnungsgemäß verbucht und ausgewiesen werden.

Alle Eintragungen in Bücher und Unterlagen von GYO müssen der Wahrheit entsprechen sowie vollständig und genau sein. Sie müssen lückenlos und gemäß den allgemeinen Buchführungsvorschriften vorgenommen werden.

Zahlungsanträge sowie Zahlungen dürfen ausschließlich im Unternehmensinteresse und nur für gesetzlich zulässige Zwecke gestellt bzw. vorgenommen werden. Sie müssen mit den entsprechenden Zahlungsunterlagen übereinstimmen.

 

11 Sparsamer Umgang mit Unternehmensressourcen

Der sparsame Umgang mit Unternehmensressourcen ist selbstverständlich. Bei jedem Einsatz von Mitteln ist zu prüfen, ob er im Interesse von GYO erfolgt. Sind verschiedene Lösungen denkbar und gleichwertig, ist die sparsamere zu wählen.

 

12 Botschafter des Unternehmens

Wir alle werden in unserem Tun als Vertreter des Unternehmens wahrgenommen. Dessen müssen wir uns täglich aufs Neue bewusst sein. Rufschädigendes Verhalten wird nicht toleriert. Indem wir durch unsere Arbeit zur positiven Wahrnehmung von GYO beitragen, unterstützen wir auch den wirtschaftlichen Erfolg des Unternehmens.

Leitbild


Vision get your office

Die GYO GmbH (im folgenden GYO) hat sich im Rahmen der CSR Beratung in 2014  ein Leitbild gegeben welches das Vertrauen bei Kunden, Mitarbeitern, Kooperations- und Geschäftspartnern aufbauen und erhalten soll.

Als kleines modernes Unternehmen haben wir großes Potential uns sehen uns in Zukunft regional als marktführendes saarländisches Unternehmen für Büro- und Kommunikationstechnik, die das Arbeitsleben der Kunden vereinfachen und deren Erfolg unterstützen soll.

Dabei bleibt der Fokus auf umweltschonende Technik und eigene Produktinnovationen, die die Nachhaltigkeit fördern sowie Arbeitsabläufe erleichtern sollen. Durch das Forcieren CO2 freundlicher Technik und damit Reduzierung von Feinstaub, sowie die Ausrichtung auf ergonomische Arbeitsplätze, senken wir gesundheitliche Risiken und fördern den Umweltschutz.


Mission get your office

Zur Erreichung unserer Ziele werden wir auch in Zukunft die folgenden Werte und Aufgaben umsetzen, verinnerlichen und leben:

​-  Transparenz

​​-   Ehrlichkeit

​​-   Zuverlässigkeit

​ -  schnelle Reaktionszeiten

​-  Sorgfalt

​-  Hilfsbereitschaft

​- Bescheidenheit

​-  Eigene Recherchen, Schulungen zu innovativen Produkten

​-  Kommunikation und respektvoller Umgang intern und extern

​-  Lieferanten dazu auffordern ethisch verantwortlich zu produzieren und fair zu handeln

​-  Stärkung der Region

​-  Unterstützung der lokalen Bildungseinrichtungen

​-  Interne Mitbestimmung und Mitwirkung, dies fördert Erfolg und Innovation

 

Grundsätze

Geschäftsmoral und Integrität sichern unsere Glaubwürdigkeit. Es ist selbstverständlich, dass alle Mitarbeiter die Gesetze und Regelungen befolgen und ihre Verpflichtungen in zuverlässiger Art und Weise erfüllen. Sie müssen in allen Aspekten ihrer Geschäftstätigkeit Aufrichtigkeit und Fairness beweisen. Gleiches erwarten wir von unseren Partnern. Sollten sich Gepflogenheiten, gesetzliche Bestimmungen oder sonstige Regeln in einem Land, in dem GYO tätig ist, von den Bestimmungen des Code of Conduct unterscheiden, sind die jeweils strengeren Bestimmungen anzuwenden.

Wir sind überzeugt, dass ethische, ökologische und ökonomische Werte voneinander abhängig sind und dass die Geschäftswelt um einen fairen Umgang miteinander bemüht sein und im Rahmen der vorgegebenen Normen handeln muss.

​unsere Grundsätze:

​•        Lokale und internationale Gesetze und Regelungen werden strikt befolgt.

​•        Wir behandeln Geschäftspartner, Lieferanten, Kunden, Mitarbeiter und Kollegen         ​jederzeit fair.

​•        Mitarbeitern werden fortlaufend Schulungen angeboten, um zu erkennen, wie sie mit ​ethischen Fragestellungen umgehen ​sollen.

 

Präambel

Das Vertrauen unserer Geschäftspartner, Kunden, von Behörden, der Öffentlichkeit sowie der sonstigen gesellschaftlichen Anspruchsteller in ein verantwortungsbewusstes und gesetzmäßiges Verhalten aller Mitarbeiter ist von großer Bedeutung für das Ansehen und den Erfolg unseres Unternehmens. Von allen Mitarbeitern wird ein hohes Maß an sozialer und ethischer Kompetenz erwartet. Dieser Maßstab gilt auch bei der Auswahl unserer Geschäftspartner. Um die Mitarbeiter hierbei zu stärken, wird GYO sie, z. Bsp. durch Information und Schulungen, aktiv unterstützen.

Verantwortungsvolles und gesetzmäßiges Handeln sollte selbstverständlich sein. Dieser Verhaltenskodex enthält deshalb keine neuen Regeln, sondern veranschaulicht die Anforderungen an unser Verhalten sowohl im Außen- als auch im Innenverhältnis bei der Erfüllung unserer Aufgaben. Hierbei sind die Mitarbeiter ausschließlich dem Unternehmen und nicht Einzelnen – wie zum Beispiel dem Vorgesetzten – verpflichtet.

Sogfältige Messungen sind der Schlüssel wenn es darum geht Umweltauswirkungen in den Griff zu bekommen. Darum sehen wir uns auch verpflichtet, Fortschritte auf transparente und nachvollziehbare Weise zu messen und zu veröffentlichen. Dabei werden wir immer auch versuchen, unsere Geschäftsberichterstattung auszuweiten – etwa indem wir neue Bereiche mit aufnehmen, bestehende Kriterien verfeinern und präzisieren, und unsere Berichte über Nachhaltigkeit und umfassende Fortschritte weiter verbessern.

 

Sozialbereich

Der verantwortungsvolle Umgang mit unserem Umfeld und das Engagement in soziale Projekte gehören zu unserem Unternehmensalltag. Nur durch aktives Engagement können bestehende Missstände überwunden werden.

Allem voran hat das Thema Bildung für unser Unternehmen einen der höchsten Stellenwerte. Bisher geleistete Einsätze wie z. Bsp.:

Ehrenamtlich geleistete Helferstunden im Jahr 2014 ca. 20 STD. Für die Projektgruppe Medienkompetenzteam Saar e.V. in Gründung oder Geld- und Sachspende im Jahr 2014 in Höhe von ca. 15.000,00 €, unter anderem wurde die Gemeinschaftsschule in Schmelz mit dem „classroom out of the box“ ausgestattet und im Dezember des gleichen Jahres haben wir auf Weihnachtspräsente verzichtet und der Elterninitiative Krebskranke Kinder eine Geldspende überreicht,

Dieses Engagement soll beständig weiter verfolgt und ausgebaut werden.

 

Umwelt

Reduktion der Treibhausgas-Emissionen Reduktion der VOC-Emissionen . Auf Basis der detaillierten Auswertungen aus 2013 und 2014) wurde systematisch das Angebot und der Eigenverbrauch umgestellt.

Stromverbrauch

Seit 2008 Nutzung von 100 % Erneuerbare Energien. Dennoch als Ziel weitere Senkung des Energieverbrauchs. Beginn Reporting: 31.12.2014. In 2019 Anschaffung erste Hybridfahrzeug. In 2024 Anschaffung weiterer Elektrofahrzeuge und Umsetzung eigener Photovoltaikanlage.

Gasverbrauch

In 08.2014 Umstellung von Öl auf Gasheizung. Umfangreiche Modernisierungsmaßnahmen, im neuen Geschäftsgebäude u.a. neue Isolierung Dach und Fenster. Sowie Einbau einer Fußbodenheizung zur Senkung des Verbrauchs fossiler Brennstoffe. Beginn Reporting: 31.12.2014. In 2022 Beauftragung Photovoltaikanlage. Installation von umweltfreundlichen Klimaanlagen (max. 500 Watt) in 2 Räumen zur Testung. Einsparmöglichkeit bei kompletter Umstellung von bis zu 50 % im Vergleich zu Gasheizungen. Ausblick Stand 15.07.2025 Austausch einzelner Gasheiskörper durch Wärmepumpen. Der Verbrauch fossiler Brennstoffe sollauf max. 20 % in den nächsten beiden Jahren gesenkt werden. Der Einsatz von Windkraft wird derzeit geprüft. 

Wasserverbrauch

Beginn Reporting: 31.12.2014. In 2020 bedingt durch Corona, wurde der Wasserverbrauch nicht mehr ausgewertet da das Gebäude zum größten Teil nicht als Bürogebäude genutzt werden. konnte. Beginn der Aufzeichnungen wieder zum 31.12.2023. Langfristiges Ziel ist die Installation eines Regenwasserspeichers mit dem 80 % des Wasserverbrauchs abgedeckt werden kann.

Benzinverbrauch

Beginn Reporting: 31.12.2014. Nach Testung von Flüssiggas als Alternative wird in 2019 beginn Umstieg auf Elektromobilität. Stromversorgung durch erneuerbare Energie mit dem Ziel einer eigenen Photovoltaikanlage. In 2025 Umsetzung der Photovoltaikanlage, bis auch 1 Lieferwagen alle Firmenfahrzeuge mit reinem Elektromotor. 

Ziele & Performance

Für 2024: Reduktion des Wasser- und Energieverbrauchs um 15 %, Abfallreduktion um 25 %. Nutzung eigener Photovoltaikanlage. Weiterer Ausbau Elektromobilität anstelle Verbrennungsmotoren.

Umsetzung der Mülltrennung und Wiederverwertung zu 90 %.

Verkaufte Produkte mit Umweltzertifizierungen in Prozent ca. 70 %.

 

Wirtschaft

Die aktuellste Bilanz ist jeweils offen gelegt und vollumfänglich der Creditreform zur Verfügung gestellt.

Das Unternehmen hat von 2013 bis 2022, mit Ausnahme der Corona-Lockdown Zeiträume, eine ausschließlich positive Entwicklung zurückgelegt.

 

Verantwortung

Darüber hinaus fühlt sich GYO den in freiheitlichen Demokratien anerkannten und geltenden Wertvorstellungen verpflichtet. In unserem unternehmerischen Handeln beachten wir insbesondere folgende internationale Standards und Richtlinien:

•        Die Menschenrechtserklärung der Vereinten Nationen (UN)

•        Die Konvention der UN über die Rechte von Kindern

•        Die Richtlinien der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung ​(OECD)

•        Die fundamentalen Konventionen der International Labour Organisation (ILO)

Uns ist bewusst, dass von Land zu Land die in den lokalen Vorschriften zum Ausdruck kommenden ethischen Standards unterschiedlich sind. Sollten die Regelungen dieses Verhaltenskodex oder internationale Rechtsvorschriften und Konventionen von lokalen Vorschriften abweichen, gilt stets die strengere Regelung.

Nicht jeder Einzelfall, nicht jede Situation lässt sich vorhersehen. Der Kodex ist notwendigerweise breit angelegt und von Natur aus allgemein gehalten. Er soll nicht ausführliche Regelungen oder Verfahrensanweisungen ersetzen. Er soll vielmehr durch Nennung der Kernelemente der individuellen und unternehmerischen Verantwortung allen Mitarbeitern ein klares Verständnis für die bei QBO gültigen Prinzipien und ethischen Werte geben.

Zur Wirksamkeit eines CodeofConduct

 

Der Code ofConduct oder der Verhaltenskodex umfasst eine Sammlung von Regelungen, die das gewünschte Verhalten von Arbeitnehmern, Partnern und anderen Personen, die für ein Unternehmen tätig sind, verbindlich beschreiben. Ein Code ofConduct kann jedoch nur funktionieren, wenn die Vertragspartner diesen inhaltlich verstehen und auch entsprechender Sanktionen gewahr sind, die bei fahrlässiger oder vorsätzlicher Non-Complianceeintreten können. Besonders die rechtliche Wirkung eines Code ofConduct hängt davon ab, dass diese Warnfunktion deutlich und den rechtlichen Rahmenbedingungen entsprechend formuliert wurde. Der Code ofConduct ist nur so gut, wie die Compliance derer, die sich diesem Regelwerk unterwerfen.

Der Code ofConduct beschreibt eine Ethikrichtlinie bzw. einen Verhaltenskodex, nach dem sich Arbeitnehmer, Partner, Subunternehmen und andere Personen, die für das jeweilige Unternehmen tätig sind, zu verhalten haben.

Die wohl ursprünglichste Form des Code ofConduct ist eine kodifizierte Unternehmensphilosophie, der sich Mitarbeiter und die Unternehmensführung verschrieben haben. Die Ethikrichtlinien eines Unternehmens wurden im Laufe der Zeit jedoch immer komplexer und wurden durch deren weitreichende Anwendung auch durch die Rechtsprechung und die Gesetzgebung weiter ausgestaltet. Aus der einstmals freiwilligen Selbstkontrolle wurde ein Code ofConduct- ein Regelwerk, dass nur wenig „kann“ und dafür mehr „soll“-Bestimmungen aufweist, also weniger von Freiwilligkeit als mehr von Pflichten geprägt ist. Im amerikanischen Wirtschaftsrecht wurde mit dem SarbanesOxley Act eine Rechtsgrundlage geschaffen, die in vielen Unternehmen ursächlich für das Vorhandensein eines CodeofConducts ist.

In der deutschen Wirtschaftswelt spielt der Verhaltenskodex ebenfalls eine wichtige Rolle. Die Verhaltenkodizes der großen Unternehmen haben zumeist ihre Wurzeln im Arbeitsrecht, als spezielles Feld des Zivilrechts, aber auch im Strafrecht. Ein Verhaltenskodex ist immer noch eine freiwillige Selbstkontrolle, die sich ein Unternehmen selbst gibt, doch für diejenigen, die sich diesem Kodex unterwerfen, hat er eine tatsächliche Rechtsbindung und ein Verstoß gegen den Kodex wird in aller Regel sanktioniert.

„Good Will“ vs. Sanktionen

Ein Unternehmen, welches sich einen Verhaltenskodex gibt, macht dies in aller Regel aus strategischen Erwägungen: Arbeitnehmer haben mit dem Kodex eine klare Sicht auf die „DOs and DON’Ts“ im Unternehmensumfeld. Das Unternehmen hingegen hat die Möglichkeit auf Grundlage des Kodex sanktionierende Maßnahmen gegen regelwidriges Verhalten auszusprechen. Der Kodex kann mithin mindestens als arbeitsvertragliche Nebenpflicht und maximal als Element der vertraglichen Hauptpflicht betrachtet werden. Entsprechend kann eine Regelüberschreitung auch eine Abmahnung oder - als ultimaratio - eine fristlose Kündigung zur Folge haben.

Damit diese Sanktionierungsmechanismen jedoch greifen, müssen die Inhalte des Verhaltenskodex Warncharakter haben. Die Rechtsprechung hat diese Notwendigkeit herausgestellt. Nur kann nicht jedes Element eines Verhaltenskodex als „RedFlag“ dienen, da es auch Verhaltensrichtlinien gibt, denen eine „weiche“ Formulierung zu Grunde liegt („kann“, „darf“, „sollte“) die nicht an die von der Rechtsprechung verlangte Signalwirkung heranreichen. Doch gerade die Sanktionsandrohung forciert Compliance. Ohne die Androhung von Konsequenzen bei Überschreitungen, kann ein Verhaltenskodex nicht funktionieren. Aus freien Stücken - sozusagen aus „good will“ - werden Regeln nur solange eingehalten, wie sie nicht hinderlich sind.