DIE GRUNDLEGENDEN VERHALTENSREGELN
1 Fairer Wettbewerb
Das Kartellrecht bezweckt die Sicherung und Aufrechterhaltung eines freien und unverfälschten Wettbewerbs im Interesse aller Marktteilnehmer. Kartellrechtliche Gebote und Verbote betreffen insbesondere:
• das Verbot von Absprachen zwischen Wettbewerbern über Preise, Gebietsaufteilungen, Kundengruppen oder Produktionsmengen,
• das Verbot gegen den unlauteren Wettbewerb. Danach sollen Mitbewerber, Verbraucher und sonstige Marktteilnehmer vor unlauteren geschäftlichen Handlungen geschützt werden und dabei dem Interesse der Allgemeinheit an unverfälschtem Wettbewerb Rechnung getragen werden.
• § 4 UWG
unsachliche Beeinflussung
Ausnutzung der geschäftlichen Unerfahrenheit oder einer Zwangslage, Angstwerbung
Verkaufsförderung durch Gewinnspiele
getarnte Werbung (so genannte Schleichwerbung)
Herabsetzung des Konkurrenten (so genannte Anschwärzung)
ergänzender wettbewerbsrechtlicher Leistungsschutz
Rechtsbruch
• § 5 UWG
irreführende Werbung
• § 6 UWG
vergleichende Werbung
• § 7 UWG
unzumutbare Belästigung (unaufgeforderte Telefonwerbung, unangeforderte Newsletter, Spam-E-Mail etc.)2. Verbot von Korruption und Vorteilsgewährung
Korruption und Vorteilsgewährung – egal in welcher Form – wird bei GYO nicht geduldet. Im Zusammenhang mit unserer geschäftlichen Tätigkeit dürfen keine persönlichen Vorteile gefordert, angenommen, angeboten oder gewährt werden. Sofern ein Mitarbeiter mit einem entsprechenden Angebot oder Verlangen konfrontiert wird, muss er dies umgehend seinem Vorgesetzten melden.
Geschenke und Einladungen dürfen grundsätzlich nicht verteilt oder angenommen werden. Ausnahmen gelten nur bei allgemein üblichen Gelegenheits- oder Werbegeschenken und bei Geschenken, die der Sitte und Höflichkeit in einem Land entsprechen. Gleiches gilt für Einladungen. Zweifelsfälle sind mit dem Vorgesetzten zu klären.
2 Datenschutz
Der Schutz der personenbezogenen Daten unserer Kunden und Mitarbeiter*innen sowie die Achtung nationaler wie internationaler Datenschutzregelungen ist für uns selbstverständlich. Wir richten unsere Sicherheitsstandards und unser Handeln bereits seit 2013 darauf aus, personenbezogene Daten vor dem Zugriff und dem unrechtmäßigen Gebrauch durch Unbefugte zu schützen. Auch unsere Geschäftspartner wurden seit 2013 entsprechend zum sorgsamen Umgang mit solchen Daten verpflichtet.
Die GYO hält sich dementsprechend seit deren Bestehen an die Richtlinien der Datenschutz-grundverordnung.
3 Sicherheit und Umweltverantwortung
Die Vermeidung und sichere Beherrschung von Gefahren für Mensch und Natur ist ein wesentlicher Bestandteil verantwortungsbewussten Handelns. Dies gilt für alle Bereiche unseres Unternehmens. Die Abwägung zwischen Kosten und Sicherheit muss immer zugunsten der Sicherheit ausfallen.
Unabdingbar ist die Einhaltung aller Sicherheitsvorschriften, gleichgültig ob sie vom Gesetz vorgegeben, von den zuständigen Behörden erlassen oder in Unternehmensrichtlinien geregelt sind. Im eigenen Interesse, aber auch im Interesse der Kollegen und des ganzen Unternehmens, sind die Sicherheitsvorschriften stets und konsequent anzuwenden.
Jeder ist für die Sicherheit in seinem Arbeitsumfeld mitverantwortlich. Alle Mitarbeiter werden diesbezüglich gründlich geschult und eingewiesen.
Umweltbewusstes Handeln ist für uns ethische und unternehmerische Pflicht. Wir leisten damit einen Beitrag zum Erhalt der natürlichen Ressourcen, der Artenvielfalt sowie zum Schutz unseres Klimas auch für zukünftige Generationen und sichern so unsere eigene Wirtschaftlichkeit und Wettbewerbsfähigkeit langfristig. Die Einhaltung der jeweils geltenden umweltrechtlichen Vorschriften ist hierfür Grundbedingung. Umweltbezogene Aspekte werden bei jeder unternehmerischen Entscheidung berücksichtigt.
Wir verhalten uns mit unserer Geschäftstätigkeit und an unseren Standort so, dass Umwelt-beeinträchtigungen vermieden und auf das geringstmögliche Maß reduziert werden.
Jeder von uns ist zu umweltbewusstem Handeln aufgefordert. Damit wir hierzu dauerhaft in der Lage sind, bieten wir Fortbildungsmaßnahmen an.
Nachhaltigen Konsum fördern wir durch gezielte Produktauswahl und ein umfangreiches Informations-angebot an unsere Kunden.
4 Soziale Verantwortung
Die Beachtung der Menschenrechte und der fundamentalen Sozialstandards ist Grundsatz jedes menschlichen Zusammenlebens. Arbeitsbedingungen, die solche Rechte und Standards verletzen, widersprechen diesem Grundsatz. Das gilt innerhalb unseres Unternehmens ebenso wie in der Zusammenarbeit mit Geschäftspartnern. Jeder Mitarbeiter trägt in seinem Zuständigkeits- und Einflussbereich Verantwortung dafür, dass die Menschenrechte und fundamentalen Sozialstandards nicht verletzt werden.
5 Verbot der Diskriminierung
Alle Mitarbeiter*innen haben das Recht auf faire, höfliche und respektvolle Behandlung durch Vorgesetzte und Kollege*innnen.
Niemand darf wegen seiner Rasse, Hautfarbe, Nationalität, Abstammung, Geschlecht, seines Glaubens oder seiner Weltanschauung, seiner politischen Einstellung, seines Alters, seiner körperlichen Konstitution, seiner sexuellen Orientierung, seines Aussehens oder sonstiger persönlicher Eigenschaften diskriminiert, das heißt ohne sachlichen Grund benachteiligt werden.
Wir alle sind verpflichtet, die persönliche Würde und Sphäre anderer Mitarbeiter*innen zu achten. Belästigungen und jede Form unerwünschter körperlicher Kontakte sind verboten.
6 Insiderinformationen
Die Ausnutzung einer Insiderinformation zur – direkten oder indirekten – Erlangung eines persönlichen Vorteils, sowie die unbefugte Weitergabe von solchen Informationen ist untersagt.
Mitarbeiter*innnen, die über Insiderinformationen über QBO, über deren Kunden, Geschäftspartner oder über andere Unternehmen verfügen, dürfen diese Insiderinformation weder nutzen noch diese Informationen an Dritte weitergeben. Dies gilt so lange, bis die Informationen nicht mehr relevant sind oder öffentlich bekannt gegeben wurden.
7 Schutz von Firmeneigentum und Geschäftsgeheimnissen
Das Eigentum von GYO darf nur für geschäftliche Zwecke genutzt werden. Als Treuhänder ist jeder von uns verpflichtet, es vor Verlust, Beschädigung oder Diebstahl zu schützen. Auch Büro- und Arbeitsmaterial, Patent- und Markenrechte, Warenmuster und GYO-Produkte sind Firmeneigentum.
Geschäftsgeheimnisse und andere sensible Informationen sind vertraulich zu behandeln und vor Kenntnisnahme dazu nicht befugter Personen zu schützen. Mitarbeiter, die Zugang zu Geschäftsgeheimnissen und vertraulichen Informationen haben, dürfen diese nicht an Dritte weitergeben (dazu zählen auch Familienangehörige und Freunde) oder sie zu anderen als dienstlichen Zwecken verwenden.
8 Schutz geistigen Eigentums
Jeder von uns ist dafür verantwortlich und muss alles Notwendige unternehmen, um das bei GYO vorhandene geistige Eigentum wie z. B. Patente, Warenzeichen, Marken oder Know-how vor Angriffen oder Verlust zu schützen. Hierzu gehört auch, Verhaltensweisen zu unterlassen, die das Ansehen und den Wert insbesondere der Marke „get your office“ beeinträchtigen können. Das geistige Eigentum anderer ist von uns zu respektieren.
9 Vermeidung von Interessenkonflikten – private Betätigung
Jeder von uns muss die beabsichtigte Annahme eines Mandats in einem anderen Unternehmen, die Aufnahme einer entgeltlichen Nebentätigkeit oder die Absicht einer aktiven unternehmerischen Betätigung seinem Vorgesetzten oder dem zuständigen Personalbereich mitteilen. Dies gilt insbesondere für die Übernahme von Funktionen in einem oder für ein Unternehmen, mit dem das Unternehmen in Geschäftsbeziehung oder im Wettbewerb steht oder stehen könnte sowie für Kapital- und Gewinnbeteiligungen in einem solchen Unternehmen.
Interessenkonflikte zwischen den dienstlichen Aufgaben eines Mitarbeiters und seinen persönlichen Interessen sind zu vermeiden. Auch im privaten Umfeld sollten Verhaltensweisen vermieden werden, die die Interessen von GYO beeinträchtigen können. Bei privaten Meinungsäußerungen in der Öffentlichkeit sollten sich Mitarbeiter nicht auf ihre Funktion im Unternehmen berufen.
Auch zwischen GYO und verbundenen Unternehmen kann es zu unzulässigen Interessenkonflikten kommen. Um dies zu vermeiden, müssen alle Absprachen und Verträge mit verbundenen Unternehmen so gestaltet werden, als würden sie mit einem unabhängigen Dritten vereinbart.
10 Gesetzesgemäße, lückenlose und wahrheitsgemäße Buchführung
Die Verwendung von Vermögenswerten oder Geldmitteln von GYO sowie die Durchführung von Geschäften sind nur dann zulässig, wenn die jeweiligen Vorgänge ordnungsgemäß verbucht und ausgewiesen werden.
Alle Eintragungen in Bücher und Unterlagen von GYO müssen der Wahrheit entsprechen sowie vollständig und genau sein. Sie müssen lückenlos und gemäß den allgemeinen Buchführungsvorschriften vorgenommen werden.
Zahlungsanträge sowie Zahlungen dürfen ausschließlich im Unternehmensinteresse und nur für gesetzlich zulässige Zwecke gestellt bzw. vorgenommen werden. Sie müssen mit den entsprechenden Zahlungsunterlagen übereinstimmen.
11 Sparsamer Umgang mit Unternehmensressourcen
Der sparsame Umgang mit Unternehmensressourcen ist selbstverständlich. Bei jedem Einsatz von Mitteln ist zu prüfen, ob er im Interesse von GYO erfolgt. Sind verschiedene Lösungen denkbar und gleichwertig, ist die sparsamere zu wählen.
12 Botschafter des Unternehmens
Wir alle werden in unserem Tun als Vertreter des Unternehmens wahrgenommen. Dessen müssen wir uns täglich aufs Neue bewusst sein. Rufschädigendes Verhalten wird nicht toleriert. Indem wir durch unsere Arbeit zur positiven Wahrnehmung von GYO beitragen, unterstützen wir auch den wirtschaftlichen Erfolg des Unternehmens.